WERTSICHERUNG

Wertsicherung unserer Tarife

Unsere Tarife sind gemäß den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Besonderen Entgeltbestimmungen wertgesichert. Das bedeutet, die vereinbarte monatliche reguläre Grundgebühr wird an die jährlich errechnete Inflationsrate (VPI) angepasst. Die Verrechnung betrifft ausschließlich die monatliche Grundgebühr des Tarifs und nicht die Kosten für Zusatzpakete und andere Leistungen. 

Was bedeutet das für mich als Kunde?

Ihre monatlichen Grundentgelte bei den betroffenen Tarifen werden dabei um bis zu 7,8 % erhöht. Die Wertsicherung entspricht dem Verbraucherpreisindex (VPI) im Jahr 2023.  Die aktuelle Inflationsrate (VPI) wird auf www.statistik.at veröffentlicht. 

Die Inflationsanpassung wurde im Jahr 2012 eingeführt (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und gilt nur für Tarife, deren gültige Entgeltbestimmungen und AGB die entsprechende Wertsicherungsklausel enthalten. Es ist dies keine Preiserhöhung, sondern lediglich eine Inflationsanpassung der regulären monatlichen Grundgebühren bestimmter Tarife (ähnlich wie bei Wasser, Energie und Wohnen etc.). Sie bedeutet die Angleichung der Kosten für ein Produkt oder einer Leistung an die Inflationsentwicklung und damit eine angemessene Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Wenn wir die Wertsicherung mit Ihnen vertraglich vereinbart haben, entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht durch die Wertanpassung. 

Was bedeutet Wertsicherung?

Wertsicherung bedeutet, dass die monatliche Grundgebühr einmal jährlich angepasst werden darf, wenn wir die Wertsicherung mit Ihnen vereinbart haben und alle Voraussetzungen gemäß der vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besonderen Entgeltbestimmungen, vorliegen. Die Wertsicherung richtet sich nach dem österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI), der von der Statistik Austria berechnet und veröffentlicht wird. Demnach kann eine Wertsicherung entweder zu einer Senkung oder einer Steigerung der monatlichen Grundgebühr führen. Dabei bleiben Schwankungen des Jahres-VPI gegenüber der Indexbasis nach oben oder unten unter 1 % unberücksichtigt. 

Der VPI (Verbraucherpreisindex) ist Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung für typische Güter und Dienstleistungen, die ein Haushalt im Allgemeinen verbraucht. Die Prozentveränderung wird meist gegenüber dem Vormonat oder dem Vorjahr gemessen. Eine Deflation bedeutet eine Senkung, eine Inflation eine Steigerung der Preise. Aktuelle Informationen über den VPI finden Sie auf der Website der
Statistik Austria.

Warum gibt es die Wertsicherung?

Eine Wertsicherung kennt man bereits aus anderen Branchen wie Versicherungen oder Immobilien. Sie bedeutet die Angleichung der Kosten für ein Produkt oder einer Leistung an die Inflationsentwicklung und damit eine Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung.

Auch ist die Telekommunikationsbranche mit stetig steigenden Kosten konfrontiert. So ist etwa die Datennutzung im Netz von Magenta von 2020 auf 2023 um 55 % gestiegen, davon allein von 2022 bis 2023 um 15 %.

Wertsicherung

Hat mein Vertrag eine Wertsicherung ?

Ob Ihr Tarif betroffen ist, sehen Sie als Hinweis transparent direkt auf Ihrer Rechnung. 

Es erfolgt keine Entgeltanpassung, ohne dass Sie als Kunde entsprechend informiert worden sind.

Nicht betroffen von der Wertsicherung sind:

  • Verträge bzw. Tarife ohne Wertsicherungsklausel
  • Wertkartenkunden
  • Verbindungsentgelte
  • Entgelte von Optionen und Zusatzpaketen
  • Entgelte für Auslandstelefonie, Roaming, Servicepauschale oder sonstige Spesen

Wann kommt es zu einer Anpassung 2024?

Ab 1.12.2024 erfolgt die Indexierung für ausgewählte Mobile-Internettarife sowie Kabel-Internet und DSL Verträge mit Wertanpassungsklausel. Die Rechnung dazu erhalten Sie im Jänner 2025. Kommt es zu einer Indexierung, wird der Kunde in der der Entgeltänderung vorangehenden Rechnungsperiode auf der Rechnung oder per Rechnungsandruck informiert.

Entsteht für mich dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Die monatliche Grundgebühr wird nur bei Tarifen angepasst, deren Vertrag eine rechtsgültige Wertsicherungsklausel beinhaltet. Die Wertsicherung erfolgt gemäß der gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besonderen Entgeltbestimmungen sowie  Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer.

Die Wertsicherung ist somit Vertragsbestandteil und es gibt bei einer Wertanpassung der monatlichen Grundgebühr kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wie wirkt sich die Wertanpassung auf meine Gebühren aus?

Die Wertanpassung betrifft ausschließlich die monatliche Grundgebühr des Tarifs und nicht die Kosten für Verbindungsentgelte, Zusatzpakete oder andere Leistungen.

Jährlich wird der österreichische Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres von der Statistik Austria veröffentlicht. Steigt oder sinkt dieser, wird auch die monatliche Grundgebühr entsprechend angepasst. Es wurde allerdings ein Schwellenwert von 1 % festgelegt. Das heißt, nur wenn der VPI innerhalb eines Jahres um mindestens 1 % über- oder unterschritten wird, kommt es zu einer Erhöhung bzw. Senkung der monatlichen Grundgebühr. Würde der VPI z. B. um 2 % fallen, reduziert sich die monatliche Grundgebühr dementsprechend um 2 %. Liegt der VPI unterhalb des Schwellenwerts von 1 %, so wird die Grundgebühr nicht angepasst.

Erklärung zur Verrechnung der Grundgebühr auf der Rechnung

Ihre monatliche Grundgebühr wird per 1. Dezember 2024 indexiert. Die erstmalige Verrechnung finden Sie auf Ihrer Rechnung im Jänner 2025. Da die Anpassung auf Ihrer Dezember Rechnung noch nicht berücksichtigt wird, enthält die Rechnung im Jänner 2025 damit den Differenzbetrag aus dem Dezember sowie die neue angepasste Grundgebühr.