Wertsicherung unserer Tarife
Unsere Tarife sind gemäß den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Besonderen Entgeltbestimmungen wertgesichert. Das bedeutet, die vereinbarte monatliche reguläre Grundgebühr wird an die jährlich errechnete Inflationsrate (VPI) angepasst. Die Verrechnung betrifft ausschließlich die monatliche Grundgebühr des Tarifs und nicht die Kosten für Zusatzpakete und andere Leistungen.
Was bedeutet das für mich als Kunde?
Ihre monatlichen Grundentgelte bei den betroffenen Tarifen werden dabei um bis zu 7,8 % erhöht. Die Wertsicherung entspricht dem Verbraucherpreisindex (VPI) im Jahr 2023. Die aktuelle Inflationsrate (VPI) wird auf www.statistik.at veröffentlicht.
Was sind die Hintergründe zur Wertsicherung?
Die Inflationsanpassung wurde im Jahr 2012 eingeführt (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und gilt nur für Tarife, deren gültige Entgeltbestimmungen und AGB die entsprechende Wertsicherungsklausel enthalten. Es ist dies keine Preiserhöhung, sondern lediglich eine Inflationsanpassung der regulären monatlichen Grundgebühren bestimmter Tarife (ähnlich wie bei Wasser, Energie und Wohnen etc.). Sie bedeutet die Angleichung der Kosten für ein Produkt oder einer Leistung an die Inflationsentwicklung und damit eine angemessene Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Wenn wir die Wertsicherung mit Ihnen vertraglich vereinbart haben, entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht durch die Wertanpassung.