Eine Kündigung erfolgt immer, unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist, zum Datum des Kündigungseingangs im Folgemonat.
Beispiel:
Erreicht uns Ihre Kündigung am 23. Mai, erfolgt die Deaktivierung des Vertrags am 23. Juni.
Sollte uns die Kündigung am 31. Jänner erreichen, erfolgt die Deaktivierung des Vertrags am 28./29. Februar.
In jener Rechnung, die Anfang Mai bzw. Juni erstellt wird, scheinen nochmal die vollen Grundgebühren auf - und zwar im Voraus für den jeweiligen Monat.
Die Abschlussrechnung im darauf folgenden Monat (in diesem Beispiel Mai) enthält daher ggf. eine aliquote Gutschrift über diese Grundgebühr.
Sollte sich daraus ein Guthaben ergeben, wird dieses automatisch auf das uns vorliegende Bankkonto überwiesen.
Dies erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Ausstellung der Abschlussrechnung.
Hinweis: Falls als Zahlungsart Zahlschein hinterlegt ist, geben Sie uns bitte ein Bankkonto bekannt, auf welches ggf. Guthaben rückgebucht werden sollen.