Urheberrechtsabgabe
Was ist die Urheberrechtsabgabe?
Vom österreichischen Gesetzgeber ist eine Abgabenpflicht auf „Speichermedien jeder Art“ festgelegt worden. Für einige unserer Produkte wie Smartphones, Tablets, ggf. auch Zubehör wie SD-Karten und USB-Sticks muss daher seit 1. Oktober 2015 die Urheberrechtsabgabe (URA) bezahlt werden.
T-Mobile ist verpflichtet, diese Abgabe an die österreichischen Verwertungsgesellschaften abzuführen. Diese verteilen die eingehobenen Abgaben an die Kunstschaffenden.
T-Mobile hat sich dazu entschieden die URA ab 1.6.2016 beim Kauf eines mobilen Endgerät mit internem Speicher an den Endverbraucher weiter zu verrechnen. Die Abgabe wird in dem Fall einmalig mit der nächsten monatlichen Rechnung eingehoben. Beim Kauf eines Geräte-Sets bestehend aus 2 oder mehreren Geräten fällt die URA pro Gerät einmal an und wird mit der ersten Rechnung als Gesamtbetrag eingehoben.
Warum bezahle ich die URA mit meiner monatlichen Rechnung?
Wir haben uns für Transparenz entschieden: Anstatt die Kosten der Abgabe in den Gesamtpreis unserer Geräte & Zubehör zu inkludieren, verrechnen wir diese Gebühr transparent und nur an die Kunden weiter, die ein mobiles Endgerät mit internem Speicher von uns beziehen.
Wie hoch ist die Urheberrechtsabgabe für mein neues Gerät?
Netto | Brutto |
|
PC | € 5,00 | € 6,00 |
Tablet | € 3,75 | € 4,50 |
Externe Festplatte | € 4,50 | € 5,40 |
Smartphone |
€ 2,50 | € 3,00 |
Speicherkarte | € 0,35 | € 0,42 |
Digitale Bilderrahmen | € 2,00 | € 2,40 |
Smart Watch | € 1,00 | € 1,20 |
Geräte-Set: 2 x Mobile Phones | € 5,00 | € 6,00 |
Geräte-Set: Mobile Phone + Tablet | € 6,25 | € 7,50 |
Was passiert, wenn ich keine monatliche Rechnung bekomme?
In folgenden Sonderfällen übernimmt Magenta die Kosten der Urheberrechtsabgabe für Sie:
- Kauf eines einzelnen Endgeräts ohne Vertragsabschluss mit T-Mobile
- Kauf eines Endgeräts in Verbindung mit einem Klax Starterpaket
- Kauf von Zubehör
Auch in diesem Fall können Sie die URA unter Umständen zurück fordern.
Ich speichere keine Musik auf mein Gerät, kann ich die URA zurückfordern?
Wenn Sie das Gerät NICHT für Vervielfältigungen von urheberrechtlich relevanten Material zum eigenen oder privaten Gebrauch benutzen, können Sie einen Antrag zur Rückerstattung der URA bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft stellen. Dazu brauchen Sie:
- Ausgefüllten Antrag
- Kaufbeleg für das Gerät
- Falls zutreffend, Ihre monatliche Rechnung von Magenta mit der entsprechenden Buchungszeile
Hier sehen Sie, wo Sie ihren Antrag zur Rückerstattung einreichen können!
Nähere Information zur Urheberrechtsabgabe finden Sie auf der Webseite der Verwertungsgesellschaft Austromechana: www.akm.at bzw. direkt aus dem Gesetztext im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes: www.ris.bka.gv.at